GARAN-Label auf Marktplätzen: Wer ist bereit?
Seit dem 27. September 2026 gilt eine neue Informationspflicht: Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung müssen Händler in der EU mit dem sogenannten GARAN-Label kennzeichnen, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt.