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Mann mit Brille und freundlichem Lächeln, trägt ein schwarzes T-Shirt mit Channel Pilot Pro Logo.

Jan

GARAN-Label auf Marktplätzen: Amazon, Kaufland & Co. im Realitäts-Check  

Seit dem 27. September 2026 gilt eine neue Informationspflicht: Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung müssen Händler in der EU mit dem sogenannten GARAN-Label kennzeichnen, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt. Für den eigenen Online-Shop ist das mittlerweile gut dokumentiert. Für Marktplätze wie Amazon, Kaufland, Ebay, Otto oder Kleinanzeigen sieht die Lage deutlich unübersichtlicher aus – und genau hier entscheidet sich, ob du als Händler pünktlich compliant bist oder nicht.  

Weiße Waschmaschine in einem hellen Badezimmer – Produktbeispiel im Beitrag zum Garan Label

Die rechtliche Grundlage: Woher kommt das GARAN-Label?  

Das GARAN-Label ist keine Erfindung einzelner Marktplätze oder Shop-Systeme, sondern das Ergebnis der EU-Richtlinie 2024/825 (bekannt als EmpCo-Richtlinie), die auf europäischer Ebene für mehr Transparenz beim „Empowering Consumers“ sorgen soll. Die Durchführungsverordnung dazu legt exakt fest, wie die neuen Labels aussehen, welche Angaben sie enthalten müssen und wo sie zu platzieren sind – Gestaltungsspielraum gibt es für Händler praktisch nicht. 

Wichtig für das Verständnis: Es gibt eigentlich zwei neue Labels, die häufig in einen Topf geworfen werden. 

  • Das Gewährleistungslabel (offiziell: „harmonisierte Mitteilung“) informiert generell über die gesetzlichen Mängelrechte – zwei Jahre bei Neuwaren, ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Es ist für jedes physische Produkt Pflicht, das an Verbraucher verkauft wird. 
  • Das GARAN-Label (offiziell: „harmonisierte Kennzeichnung“) kommt nur dann zusätzlich hinzu, wenn der Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren ohne Mehrkosten einräumt. 

Beide Pflichten gelten unabhängig vom Vertriebskanal – also im eigenen Online-Shop genauso wie auf Marktplätzen, per E-Mail-Vertragsschluss oder im stationären Handel. Betroffen sind ausschließlich B2C-Verkäufe physischer Produkte; reine B2B-Angebote, digitale Inhalte, SaaS und Dienstleistungen fallen nicht unter die neue Kennzeichnungspflicht. Wer die Vorgaben nicht oder fehlerhaft umsetzt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine oder Wettbewerbsverbände. 

Was genau ist das GARAN-Label? 

Das GARAN-Label ist kein Gütesiegel und keine Zertifizierung, die du bei einer Stelle beantragen kannst. Es gibt keine „Vergabestelle“ und keinen Prüfprozess – das Label wird auf Basis von drei Angaben automatisch generiert bzw. individualisiert: 

  • Marke bzw. Markenzeichen des Herstellers 
  • Modell oder Modellkennung 
  • Garantiedauer in Jahren 

Gibt es keine entsprechende Herstellergarantie über zwei Jahre, muss auch kein GARAN-Label angezeigt werden – die Informationspflicht zum Gewährleistungslabel bleibt davon aber unberührt und gilt trotzdem für alle Angebote. 

So unterschiedlich bereiten sich die Marktplätze vor  

Der Blick auf die großen Plattformen zeigt: „Der Marktplatz macht das schon“ ist keine verlässliche Annahme. Für die Label-Pflicht ist entscheidend, wer den Kaufvertrag mit den Verbraucher:innen abschließt – und das bist in der Regel du als Händler, nicht der Marktplatz. 

  • Bei Kaufland und Kleinanzeigen läuft die Umsetzung weitgehend automatisiert über die Produktdaten. Sobald Hersteller, Modellnummer und Garantiedauer im Seller Portal, per CSV/XML oder über die Marketplace Seller API hinterlegt sind, generiert das System das Label selbst. Die Kehrseite: Ohne vollständig gepflegtes Attribut – bei Kaufland etwa die MPN – wird gar kein Label ausgespielt, unabhängig davon, ob die Garantie eigentlich besteht. 
  • Amazon will die Anzeige ebenfalls automatisiert über die Produktdetailseiten steuern und verlangt dafür strukturierte Katalogattribute zu Marke, Modell und Garantiedauer. Ein offizielles, vollständiges Statement zur technischen Umsetzung lag zuletzt aber noch nicht vor. 
  • Ebay kündigt an, den Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung automatisch und für Verkäufer nicht veränderbar einzublenden. Für das GARAN-Label müssen Verkäufer aktiv die drei Pflichtangaben als Artikelmerkmale hinterlegen – frühestens ab dem 24. September 2026 können Angebote entsprechend bearbeitet werden. Wo genau das Label dann erscheint, ist bislang offen. 
  • Otto hat frühzeitig signalisiert, die Vorgaben umzusetzen, ohne bislang Details zur technischen Ausgestaltung zu bestätigen. Bei anderen Marktplätzen wie Temu oder Vinted steht eine Rückmeldung zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Was das für dich als Händler bedeutet 

Vollständige und konsistente Produktdaten 

Die Rechtslage macht deutlich, wo die Verantwortung tatsächlich liegt: Wer ein Angebot auf einem Marktplatz einstellt, haftet gegenüber Mitbewerbern und Verbraucherschutz für die Einhaltung der Informationspflichten – unabhängig davon, ob die Plattform ihre technische Umsetzung rechtzeitig fertigstellt. Verzögert sich die Anzeige beim Marktplatz trotz korrekt gepflegter Daten, schützt dich das im Zweifel nicht vor einer Abmahnung. 

Für die Praxis heißt das: 

  1. Datenqualität jetzt prüfen. Sind Marke, Modellkennung und Garantiedauer für alle relevanten Produkte vollständig und im richtigen Format gepflegt? Genau diese drei Attribute entscheiden bei den meisten Marktplätzen darüber, ob das Label überhaupt ausgespielt wird. 
  1. Marktplatz für Marktplatz prüfen, nicht pauschal. Die Umsetzung unterscheidet sich stark – manuelle Eingabe im Seller Portal, CSV/XML-Import oder API-Anbindung. Wer auf mehreren Kanälen verkauft, braucht für jeden Marktplatz eine eigene Bestandsaufnahme. 
  1. Middleware- und Feed-Anbindungen frühzeitig abstimmen. Wenn Produktdaten über eine Feed- oder Marktplatzmanagement-Lösung an die Kanäle übertragen werden, sollte geklärt sein, ob die notwendigen Attribute korrekt und vollständig durchgereicht werden. 
  1. Gewährleistungslabel nicht vergessen. Das GARAN-Label betrifft nur Produkte mit langer Herstellergarantie – die Pflicht zum Gewährleistungslabel gilt aber für dein gesamtes Sortiment mit physischen Produkten, unabhängig von einer Garantie. 
  1. Dokumentation als Absicherung. Halte fest, wann und wie du die erforderlichen Daten je Marktplatz gepflegt hast. Das erleichtert im Streitfall den Nachweis, dass eine ausbleibende Anzeige beim Marktplatz und nicht bei dir liegt. 

Genau an diesem Punkt wird sichtbar, wie eng Produktdatenqualität, Marktplatzanbindung und Compliance inzwischen zusammenhängen. Wer Produktdaten zentral pflegt und kanalspezifisch an mehrere Marktplätze ausspielt, hat es deutlich leichter, Pflichtattribute wie Marke, Modell und Garantiedauer konsistent über alle Kanäle hinweg aktuell zu halten – statt sie auf jedem Marktplatz einzeln nachzupflegen.  

Wie gut bist du dafür heute schon aufgestellt? Frag jetzt deinen Setup-Check an und lass dich individuell beraten. 

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Jan

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